Schiedsvereinbarungen und Ausschluss der §§ 305–310 BGB, aber Aufrechterhalten der Geltung des § 242 BGB – was gilt?
Friedrich Graf von Westphalen
págs. 245-253
Die Konsequenzen einer erfolgreichen sofortigen Beschwerde gegen die Planbestätigungsentscheidung des Restrukturierungsgerichts
Carsten Jungmann
págs. 253-258
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