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Die Konsequenzen einer erfolgreichen sofortigen Beschwerde gegen die Planbestätigungsentscheidung des Restrukturierungsgerichts

    1. [1] Bucerius Law School

      Bucerius Law School

      Hamburg, Freie und Hansestadt, Alemania

  • Localización: ZIP : Zeitschrift für Wirtschaftsrecht, ISSN 0723-9416, Vol. 43, Nº. 6, 2022, págs. 253-258
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • Bei der Ausgestaltung des restrukturierungsrechtlichen Planbestätigungsverfahrens hat der Gesetzgeber eine Reihe von Vorschriften aus der Insolvenzordnung mehr oder weniger unverändert in das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz übernommen. Das rächt sich an Stellen, an denen Insolvenz- und Restrukturierungsrecht verfahrensrechtliche Unterschiede aufweisen. So liegen die Dinge bei § 66 StaRUG, einer recht phantasielosen Kopie von § 253 InsO, die nicht hinreichend die von der EU-Restrukturierungsrichtlinie eröffneten Spielräume reflektiert. Besonders augenfällig werden die damit einhergehenden Probleme in den Fällen, in denen eine sofortige Beschwerde gegen eine Planbestätigungsentscheidung des Restrukturierungsgerichts erfolgreich ist. Denn dann müssen die durch die Planbestätigung schon eingetretenen Rechtsfolgen rückwirkend aus der Welt geschafft werden. Das ist oft kaum möglich und typischerweise zugleich das Ende aller Aussichten auf eine erfolgreiche Sanierung. Wirklich zielführende Auswege gibt es wohl nur de lege ferenda, doch auch de lege lata lassen sich immerhin punktuell greifende Lösungsansätze entwickeln.


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