Öffentliche Aufträge: Vom Nachprüfungsverfahren gegen die Zuschlagserteilung kann ausgeschlossen werden, wer am Vergabeverfahren nicht beteiligt war und vor dem Zuschlag keine Massnahmen gegen diskriminierende Spezifikationen in der Ausschreibung ergriffen hat (EuGH, 12.2.2004 - Rs. C-230/02)