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Resumen de Die integrierte Konzernstruktur der Deutschen Bahn als wettbewerbsrechtliche Herausforderung

Jürgen Kühling, Thomas Weck

  • Der DB-Konzern ist zugleich Betreiber der Bahninfrastruktur in Deutschland und Eisenbahnverkehrsunternehmen. Dabei verfolgt er ein einheitliches Konzerninteresse. Der Bund verletzt Art. 106 Abs. 1 AEUV, wenn er das Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) unter diesen Umständen nicht so ausgestaltet, dass es die Chancengleichheit der Wettbewerber im Verhältnis zum DB-Konzern gewährleistet. Es gibt zudem Anhaltspunkte dafür, dass der DB-Konzern seine integrierte Struktur dazu einsetzt, die Möglichkeiten nicht-integrierter Wettbewerber zur Erzielung von Marge mit Eisenbahnverkehrsdiensten zu beschneiden. Die Monopolkommission macht im 8. Sektorgutachten Empfehlungen, um die Wettbewerbschancen für Dritte zu verbessern.


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