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Resumen de Personifizierte Unternehmensdelinquenz: Die Anwendung der §§ 13, 14, 25 ff. StGB auf Manager als Unternehmensstrafrecht de lege lata

Lothar Kuhlen

  • Der Beitrag untersucht, ob es bereits nach geltendem Recht jenseits spezieller Sonderdelikte eine besondere strafrechtliche Verantwortlichkeit der Leitungskräfte von Unternehmen gibt. Eine solche Sonderverantwortung ergibt sich zum einen aus § 14 StGB (Organ- und Vertreterhaftung), zum anderen aus der Rechtsprechung zum unechten Unterlassungsdelikt (insbesondere zur strafrechtlichen Geschäftsherrenhaftung) und zur mittelbaren Täterschaft durch Organisationsherrschaft.


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