Jan Bulla, Jan Querengässer, Klaus Hoffmann, Thomas Ross
Hintergrund: Bei insgesamt heterogener Studienlage zur psychiatrischen Versorgung von Migranten liegt bislang keine Untersuchung zur forensischen Nachsorge von Migranten vor.
Fragestellung: Unterscheiden sich Migranten und Nicht-Migranten hinsichtlich Unterbringungsdauer, kriminologischer Vorbelastung, psychiatrischer Hauptdiagnosen und Anlassdelikten? Bestehen Unterschiede bei entlassenen Migranten mit und ohne Ambulanzweisung? Material und Methoden: Von N = 3.070 in der forensischen Basisdokumentation Baden-Württembergs erfassten Patienten wurden n = 610 untersucht, die aus einer Maßregel gem. § 63 StGB entlassen worden sind und eine Ambulanzauflage erhalten haben (Vollerhebung zwischen 2009 und 2013). N = 206 Personen hatten einen Migrationshintergrund.
Ergebnisse: Die Unterbringungsdauer von Migranten und Nicht-Migranten im Maßregelvollzug unterscheidet sich nicht. Die Diagnose einer Schizophrenie ist bei Migranten überrepräsentiert. Die kriminologische Vorbelastung von Migranten ist hingegen deutlich geringer.
Diskussion: Die Schwelle, schizophren erkrankte Migranten mit geringem Rückfallrisiko an das allgemeinpsychiatrische Versorgungssystem anzugliedern, liegt höher als bei Nicht-Migranten. Verbesserte Versorgungsangebote für Patienten mit Persönlichkeitsstörungen würden eine deutliche Stärkung transkultureller Kompetenz voraussetzen
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