Die Informationsfreiheitsgesetze räumen den Bürgern freien Zugang zu staatlichen Informationen ein, um deren Kontrollund Partizipationsmöglichkeiten zu stärken. Oft verwehren Behörden die gewünschte Akteneinsicht unter Berufung auf entgegenstehendes Urheberrecht. Diese Praxis ist geeignet, das Ansehen des Urheberrechts in der aktuellen Debatte weiter herabzusetzen. Mit diesem Beitrag soll gezeigt werden, dass eine solch restriktive Handhabung aus urheberrechtlicher Perspektive nicht notwendig ist.
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