págs. 265-273
págs. 273-280
págs. 280-288
Kurzbeitrag: Was ist ein guter Richter? � Fünfzehn Thesen für eine Annäherung
págs. 297-299
Erwiderung. Nochmals: Kontrolle der Vorlageverpflichtung nach Art. 267 Abs. 3 AEUV durch das BVerfG
págs. 299-302
Schlusswort.: Partielle Verschärfung der Vorlagen-Kontrolldichte des BVerfG zugunsten des EuGH als "gesetzlichem Verfassungsrichter"
págs. 302-304
Günter Hager: Strukturen des Privatrechts in Europa. Eine rechtsver-gleichende Studie
pág. 304
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