Massnahmen gleicher Wirkung: Die Verwendung von in einem anderen Mitgliedstaat rechtmässig hergestellten oder in den Verkehr gebrachten Brandmeldesystemen ohne ,,CE"-Kennzeichnung darf nicht von unterschiedslos geltenden belgischen Normen oder einer behördlichen Zulassung abhängig gemacht werden (EuGH, 7. 6. 2007 - Rs. C-254/05)