Warenverkehrsfreiheit: Das Einfuhrverbot für alkoholische Getränke ist weder durch Gesundheits- noch Jugendschutz gerechtfertigt; es ist ein ungeeignetes bzw. unverhältnismässiges Mittel, das Ziel der Beschränkung des Alkoholkonsums zu erreichen (EuGH, 5. 6. 2007 - Rs. C-170/04)