Nationale Behörden und Gerichte sind im Rechtsbehelfsverfahren gegen einen Sanktionsbescheid zur Prüfung berechtigt, ob eine überhöhte Ausfuhrerstattung beantragt wurde, selbst wenn der Rückforderungsbescheid bestandskräftig ist (EuGH, 6. 4. 2006 - Rs. C-274/04)