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Eine Gemeinschaftsmarke verstösst nicht deswegen gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten, weil ein nationales Verbot es dem Inhaber untersagt, Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wetten anzubieten und zu bewerben - "Intertops" (EuGH, 13. 9. 2005 - Rs. T-140/02)


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