Ein Rahmenbeschluss, der im Rahmen der Durchführung der Umweltpolitik strafrechtliche Harmonisierungen vornimmt und dadurch in die nach Art. 175 EG der Gemeinschaft übertragenen Zuständigkeiten übergreift, ist nichtig (EuGH, 13. 9. 2005 - Rs. C-176/03)