Dienstleistungsfreiheit: Aufnahmemitgliedstaat darf von Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten, die Arbeitnehmer aus Drittstaaten entsenden, Arbeitserlaubnis oder Bankbürgschaft nicht verlangen, wenn dies unverhältnismäßig ist. (EuGH, 21. 10. 2004 - Rs. C-445/03)