Das Verbot des Insichgeschäfts in § 181 BGB ist insbesondere auch in der gesellschaftsrechtlichen Praxis regelmäßig von großer Relevanz. Gerade die unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Befreiung eines GmbH-Geschäftsführers von den Verboten des § 181 BGB werfen dabei immer wieder Fragen auf. In Rechtsprechung und Literatur werden hierzu unterschiedliche Auffassungen vertreten. Dies betrifft insbesondere auch die Problematik, ob und inwieweit eine Befreiung von § 181 BGB durch ihrerseits selbst nicht befreite Organe möglich ist. Gerade vor dem Hintergrund der rechtlichen Unsicherheit, die in Bezug auf die Befreiungsmöglichkeiten teilweise noch besteht, lohnt es sich, noch einmal einen praxisorientierten Blick auf das Meinungsbild zu werfen.
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