Die hier besprochene Entscheidung des OLG München (OLG München, Urt. v. 17.9.2024 – 5 U 7318/22 e, ZIP 2024, 2290 = ZIP 2024, 2755 [Jacoby]) errichtet ein auf den ersten Blick glanzvolles Gebäude, das jedoch bei genauerer Betrachtung Risse aufweist. Mindestens einer davon betrifft das innere System des gesamten Insolvenzrechts, das sich als grundlegend verletzt erweist. Daher ist die Entscheidung nicht haltbar.
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