Heribert Heckschen, Jan Friedrich Hindahl
In der gesellschaftsrechtlichen Gestaltungspraxis nimmt die Ausgestaltung von Abfindungsklauseln, Abfindungsausschlüssen und Abfindungsbeschränkungen eine ganz besondere Bedeutung ein. Grundsätzlich ist ein Abfindungsauschluss im Todesfall auch nach der Rechtsprechung des BGH zulässig.
Neben Problemen aus dem Bereich des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts lösen solche Abfindungsausschlüsse und wohl auch Abfindungsbeschränkungen nach einem Urteil des IV. Senats des BGH auch aus Sicht des Pflichtteilsrechts eine Vielzahl von Fragen aus. Der nachfolgende Beitrag erläutert kurz die Entscheidung des BGH und stellt die Reaktionen, die diese Entscheidung in der Literatur ausgelöst hat, dar. Die Autoren zeigen dann Anhaltspunkte auf, aus denen sich ausnahmsweise eine Einordnung entsprechender Klauseln als Schenkung ergeben können.
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