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Resumen de Besteuerungsverfahren und Finanzprozess als Gegenstand einer Verständigung im Strafprozess

Ulrich Pflaum

  • Vorschläge für Verständigungen in Steuerstrafverfahren beinhalten gelegentlich den Verzicht auf oder die Rücknahme von Einspruch oder Klage im Besteuerungsverfahren oder Finanzprozess. Verfahrensübergreifende Absprachen sind im Strafprozess aber nicht zulässig. Dies wird regelmäßig den Bestand eines auf der Verständigung beruhenden Urteils gefährden, führt aber nicht ohne weiteres zur Unwirksamkeit des Verzichts oder der Rücknahme. Für die FG ist damit aber nur eine eher geringe Entlastung verbunden, zudem kann es die Entscheidung klärungsbedürftiger Rechtsfragen verhindern oder erschweren.


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