In jüngerer Zeit haben sich an dieser Stelle Gierok (wistra 2022, 321) und Kümmel (wistra 2023, 228) ausführlich mit der Frage nach dem „Tatort“ bzw. nach der „grenzüberschreitenden“ Strafbarkeit des Online-Glücksspiels befasst, konkret mit der Anwendbarkeit deutschen Strafrechts auf im Internet auf ausländischen Servern angebotenen Glücksspielangeboten, auf die – wie nahezu von überall auf der Welt – auch von Deutschland aus zugegriffen werden kann. Die Beiträge kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen, wobei insbesondere Kümmel in seinem Beitrag eine weitreichende Anwendbarkeit deutschen Strafrechts in solchen Fällen jedenfalls dann annimmt, wenn der Anbieter „ganz spezifisch in deutscher Sprache auf Spieler im deutschen Online-Glücksspielmarkt zugeht“. Aus Sicht der Verfasser muss das hinterfragt werden. Neben der auch von Gierok schon berücksichtigten Entwicklung der Rechtsprechung zu abstrakten Gefährdungsdelikten spricht insbesondere die relativ neue Vorschrift des § 5 Nr. 5a StGB gegen die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts allein auf Grund des Territorialitätsprinzips.
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