Der Beitrag erläutert kurz den tatsächlichen und rechtlichen Hintergrund des „Fristensurfens“, bei dem Vermieter gegenüber Behörden zum Schein immer wieder Baumaßnahmen ankündigen und damit wiederholt befristete Leerstandsgenehmigungen nach dem jeweiligen Landesrecht erhalten – mit dem Ziel, noch vorhandene Mieter, denen nicht gekündigt werden kann, zur Beendigung des Mietverhältnisses zu bringen, um dann den Wohnraum mit hohem Gewinn verkaufen oder vermieten zu können. Daran schließt sich die Untersuchung an, ob der Ordnungswidrigkeitentatbestand des § 6 WiStrG dieses Phänomen erfasst. Der Verfasser arbeitet ausgehend vom Normzweck heraus, dass Wortlaut, gesetzesübergreifende Systematik und Entstehungsgeschichte einer weiten Interpretation entgegenstehen.
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