Ein Richtlinienentwurf der Europäischen Union zur Bekämpfung der Korruption könnte für reichlich Umsetzungsbedarf in Deutschland sorgen. Der Beitrag beschränkt sich auf die Korruption im geschäftlichen Verkehr i.S.d. § 299 StGB und geht der Frage nach, ob die Geschäftsherrenvariante den Vorgaben gerecht würde. Dabei wird deutlich, dass aufgrund der Ähnlichkeit des Richtlinienentwurfs zum Rahmenbeschluss von 2003, der zur Einführung der Geschäftsherrenvariante führte, der Anpassungsbedarf insgesamt gering wäre. Zugleich würde diese Richtlinie aber dafür sorgen, dass alte und nicht verebbte Diskussionen, namentlich zur Unrechtsvereinbarung, neue Nahrung erhalten. Erörtert wird insbesondere die Frage, ob eine Beschränkung auf den Bezug von Waren und Dienstleistungen beibehalten werden kann und ob ein Wettbewerbsbezug zu fordern ist.
© 2001-2024 Fundación Dialnet · Todos los derechos reservados