Der zweiteilige Beitrag klärt, dass das Anwerben wichtiger Mitarbeiter eines dritten, insbesondere eines konkurrierenden Unternehmens in den Anwendungsbereich der Fusionskontrolle fallen kann. Teil 1 zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen das Anwerben von Mitarbeitern die fusionskontrollrechtlichen Zusammenschlusstatbestände des Kontrollerwerbs durch den Erwerb von Vermögenswerten oder durch Vertrag erfüllen kann. Aus Gründen der Rechtssicherheit plädieren die Autoren für eine klarstellende Regelung de lege ferenda.
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