Die EU-Datenverordnung (EU Data Act) regelt u.a. Datenverträge und sieht insofern für den unternehmerischen Bereich eine Missbrauchskontrolle von bestimmten Vertragsklauseln vor. Die Regelung steht dabei im Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz der schwächeren Partei einerseits und der Gewährung der Vertragsfreiheit andererseits. Dieser Beitrag reflektiert die neue Vorschrift kritisch und stellt zentrale Diskussionspunkte heraus. Ein besonderer Fokus wird dabei auf die Verhandlung als Anknüpfungspunkt für die Missbrauchskontrolle gelegt.
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