Etwa jede hundertste GmbH hält eigene Geschäftsanteile. Das Spektrum reicht von GmbHs mit minimalen Eigenbeständen bis hin zu Rechtsträgern, bei denen eigene Anteile nahezu die gesamte Stammkapitalziffer ausmachen. Rechtstatsächlich lassen sich überdies einige sogenannte Keinpersonen-GmbHs identifizieren. Eine solche Keinpersonen-GmbH stand jüngst im Mittelpunkt einer Entscheidung des OLG Hamburg (GmbHR 2024, 197), die im Folgenden eine Rolle spielen wird.
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