§ 166 HGB regelt das Informationsrecht des Kommanditisten. Oftmals werden insbesondere mit Mehrheit beteiligten Kommanditisten weitergehende Auskünfte erteilt. Dann kann es vorkommen, dass auch die anderen Gesellschafter diese Informationen erhalten wollen oder sogar Schadensersatzansprüche geltend machen, weil ihnen die entsprechenden Informationen nicht erteilt wurden. Im Folgenden soll untersucht werden, inwieweit solche Ansprüche bestehen.
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