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Ausübung des Wertansatzwahlrechts bei einem Anteilstausch i.S.d. § 21 UmwStG

  • Autores: Fabian Bernhagen
  • Localización: Gmbh-Rundschau, ISSN 0016-3570, Nº. 7, 2024, págs. 364-372
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • Bei einem Anteilstausch i.S.d. § 21 UmwStG wird in der Praxis regelmäßig ein Ansatz zum Buchwert begehrt. Für einen Wertansatz der eingebrachten Anteile unterhalb des gemeinen Werts ist eine Antragstellung erforderlich, die durch die übernehmende Gesellschaft auszuüben ist. Für den Einbringenden besteht indes ein gesondertes Antragsrecht, wenn deutsches Besteuerungsrecht in Folge des Einbringungsvorgangs hinsichtlich der eingebrachten bzw. erhaltenen Anteile ausgeschlossen oder beschränkt wird.

      Eine unwirksame Antragstellung führt zur Vollaufdeckung der stillen Reserven in den eingebrachten Anteilen, so dass die unterschiedlichen Anforderungen der Wertansatzwahlrechte zu beachten sind. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit den jeweiligen Antragsvoraussetzungen des § 21 UmwStG und einer aktuellen Entscheidung des FG Köln, in der bei einem grenzüberschreitenden Anteilstausch eine konkludente Antragsstellung verneint wurde.


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