Hamburg, Freie und Hansestadt, Alemania
Das Hinweisgeberschutzgesetz bildet, aufbauend auf der Whistleblower-RL, die erste Kodifikation des Whistleblowing-Rechts in Deutschland. Doch nicht nur wegen des beschränkten sachlichen Anwendungsbereichs des HinSchG handelt es sich um eine bloße Teilkodifikation. Der Beitrag zeigt auf, wo das HinSchG das Whistleblowing-Recht ungeregelt lässt und wie die Lücken im Hinweisgeberschutz und Organisationsrecht nach Inkrafttreten des HinSchG zu füllen sind. Zudem erörtert er die Perspektiven der Kodifikation des Whistleblowing-Rechts.
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