Der Regierungsentwurf zur zweiten Reform des KapMuG sieht eine Reihe teils tiefgreifender Änderungen in der Verfahrenskonzeption vor. Er setzt sich zum Ziel, den Verfahrensablauf zu beschleunigen, zu vereinfachen und das Verfahren so für die Parteien insgesamt attraktiver zu gestalten. Der Beitrag zeigt die eingeschlagenen Entwicklungslinien auf, geht auf ausgewählte, in der Entwurfsfassung angelegte Probleme ein und regt weitergehende Reformen an.
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