Vorvertragliche Aufklärungspflichten bei Unternehmenskäufen sind praktisch sehr bedeutsam und zugleich theoretisch unterbelichtet. Ihre bisher fehlende Konturierung und die daraus folgende Unsicherheit für die Kautelarpraxis zeigt sich auch an der teils sehr kritischen Rezeption des Ihme-Urteils, in dem der BGH die Frage beantwortet hat, unter welchen Voraussetzungen der Verkäufer eines Unternehmens seine Aufklärungspflichten erfüllt, wenn er eine Due-Diligence-Prüfung durch den Käufer zulässt. Der Beitrag nimmt das Urteil zum Anlass, die Aufklärungspflichten aufzuarbeiten und dabei dem Mythos entgegenzuwirken, beim Unternehmenskauf gölten besonders strenge Maßstäbe.
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