Kirstin Drenkhahn, Ralf Kölbel, Carsten Momsen
Zusammenfassung Fehlurteile stellen besonders gewichtige Fehlleistungen des Strafrechtssystems dar. Es bedarf daher institutioneller Mechanismen zu deren Vorbeugung und Korrektur. Inwieweit diese ausreichend und funktional ausgestaltet sind, kann nur auf der Basis empirischen Wissens beurteilt werden. Die dahingehende deutsche Forschung dürfte dabei, auch wenn sie in jüngster Zeit eine gewisse Wiederbelebung erfahren hat, von internationalen Studien profitieren. Deshalb gibt der Beitrag zur Einführung in das vorliegende Sonderheft hierüber einen knappen Überblick.
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