Zusammenfassung Der Beitrag bietet einen schlaglichtartigen Überblick über die Doktorarbeit der Autorin mit dem Titel »Personenbezogenes Predictive Policing. Kriminalwissenschaftliche Untersuchung über die Automatisierung der Kriminalprognose«. Dabei wird als Beispiel des Predictive Policing der Fluggastdatenmusterabgleich herausgegriffen und mit Blick auf das aktuelle Urteil des EuGH zur Fluggastdatenspeicherung analysiert. Schließlich werden die durch den unbedachten Einsatz von Algorithmen drohende »algorithmische Gedankenlosigkeit« der Kriminalitätskontrolle (Begriffsbildung in Anlehnung an Hannah Arendt ) skizziert und Transparenzanforderungen an Predictive-Policing-Algorithmen aufgestellt
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