Die Nichtannahme-Entscheidung des Senats verweigert einem kirchlichen Bediensteten den staatlichen Rechtsschutz, wiewohl derselbe Senat diesen Beschwerdeführer vor nahezu 10 Jahren in die Wüste des Rechtsweges verwiesen hat. Die Nichtannahme-Entscheidung wird von Richterin Lübbe-Wolff in ihrem abweichenden Votum (S. 792) massiver Kritik unterworfen. H. Goerlich (S. 793) meint, zu Recht.
© 2001-2024 Fundación Dialnet · Todos los derechos reservados