Die EG- und Euratom-Kompetenzen für das Energie-, Gesundheitsschutz- und Umweltschutzrecht sind hinsichtlich ihrer Reichweite und Abgrenzung vielfach umstritten. Der Verfassungsentwurf des Europäischen Konvents macht sie nur teilweise transparenter; eine Lösung der Probleme der Euratom bleibt ganz ausgespart. Schlimmer noch: Weitere Probleme und Unklarheiten werden geschaffen. Der Verfassungsentwurf gibt somit Anlass zur Fortsetzung der Diskussion über Grundlagen und Möglichkeiten europäischer Rechtsetzung in diesem Bereich.
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