Mit dem MoPeG hat der Gesetzgeber die Regelungen zur Auf- und Feststellung von Jahresabschlüssen für die Personengesellschaften (§§ 120–121 HGB) umfassend reformiert. Diese Neuregelungen sind jedoch teilweise lückenhaft und stehen in einem Spannungsverhältnis zum Anspruch des Gesellschafters auf Auszahlung des Gewinns. Der nachfolgende Beitrag geht auf diese Fragen ein.
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