Die Entscheidung des OLG Brandenburg befasst sich mit Fragen zur Haftungsbeschränkung im Fall des (alljährlichen) Entlastungsbeschlusses nach § 46 Nr. 5 GmbHG; ferner entscheidet sie erstmals über die Frage, ob der Feststellung des Jahresabschlusses Entlastungswirkung und Präklusionswirkung in Bezug auf etwaige Schadenersatzansprüche gegen den in Haftung genommenen GmbH-Geschäftsführer zukommt.
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