Es ist in Konzernkonstellationen ein alltäglicher Vorgang, dass sich Organvertreter der Muttergesellschaft zu Geschäftsführern der Tochter-GmbH bestellen, nicht selten durch Einschaltung eines rechtsgeschäftlichen Vertreters, der den Bestellungsbeschluss unterzeichnet. Der in einer solchen Selbstbestellung liegende Interessenkonflikt wirft einige Probleme auf, die insbesondere im Fall einer AG als Muttergesellschaft noch nicht abschließend gelöst sind. Eine aktuelle Entscheidung des BGH schafft in mancher Hinsicht Klarheit, lässt aber nach wie vor wichtige Praxisfragen offen, und soll daher im Folgenden näher in den Blick genommen werden.
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