In einem viel beachteten Klageverfahren gegen den Insolvenzverwalter eines bayerischen Energieversorgungsunternehmens hat das OLG München im Jahr 2021 zu einigen grundlegenden Fragen über das Verhältnis zwischen Insolvenzrecht und Musterfeststellungsklage Stellung bezogen und das Tor für gegen den Insolvenzverwalter eines Unternehmens gerichtete Musterfeststellungsklagen geöffnet (MK 2/19). Der BGH hat dieses Urteil jüngst im Ergebnis bestätigt (BGH v. 27.7.2023 – IX ZR 267/20 , ZIP 2023, 1856 ). Auch wenn er sich hierbei namentlich zum Verhältnis zwischen der Musterfeststellung und den §§ 179 ff. InsO zurückhaltender äußerte als das OLG, gibt die Entscheidung Anlass, die Problematik und den derzeitigen Diskussionsstand aufzuarbeiten.
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