Zahlreiche Aktiengesellschaften sehen sich derzeit sogenannten Klimaklagen ausgesetzt. Mittlerweile haben die damit verbundenen Fragen auch das Gesellschaftsrecht erreicht, etwa ob beteiligte Vorstände gegen ihre Schadensabwendungspflicht verstoßen haben könnten. Wenig thematisiert wird hingegen, was Klimaklagen für den Aufsichtsrat bedeuten. Muss er Regressansprüche gegen die beteiligten Vorstände verfolgen oder zumindest Maßnahmen zur Anspruchssicherung ergreifen? Der folgende Beitrag versucht sich an ersten Antworten.
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