Der Verfasser stellt die insolvenzrechtlichen Auskunfts- und Mitwirkungspflichten nach § 97 Abs. 1 S. 1 InsO sowie deren Spannungsverhältnis zur Selbstbelastungsfreiheit in einem ggf. parallellaufenden Strafverfahren dar und diskutiert vor diesem Hintergrund –unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Zielrichtungen des Insolvenz- und Strafverfahrens – das sich aus § 97 Abs. 1 S. 3 InsO ergebende Insolvenzgeheimnis. Hierbei werden insbesondere dessen Inhalt, Reichweite und Einschränkungsmöglichkeiten herausgearbeitet. Abschließend wird auf die Prüfungskompetenz hinsichtlich des Insolvenzgeheimnisses und auf das tatsächliche Procedere der Prüfung eingegangen.
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