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Die „11. GWB-Novelle“ in wirtschaftsstrafrechtlicher Sicht

  • Autores: Hans Achenbach
  • Localización: Wistra: Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, ISSN 0721-6890, Nº. 12, 2023
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • Der Beitrag analysiert das (11.) Gesetz zur Änderung des GWB und anderer Gesetze vom 25.10.2023 auf seine Bedeutung für das Kartellordnungswidrigkeitenrecht. Ganz neu eingefügt wurde in § 32f GWB für Fälle erheblicher und fortwährender Störungen des Wettbewerbs die Befugnis des BKartA zu tiefgreifenden Maßnahmen nach einer Sektoruntersuchung i.S.v. § 32e des Gesetzes. Bei der Vorteilsabschöpfung durch die Kartellbehörde gem. § 34 GWB gilt künftig eine Vermutung dafür, dass ein Kartellrechtsverstoß in einem Abschöpfungszeitraum von fünf Jahren einen wirtschaftlichen Vorteil i.H.v. mindestens 1 % des tatbezogenen Umsatzes verursacht hat. Zudem wird bei einer Schätzung der Vorteilshöhe i.S.v. § 287 ZPO das Maß der Überzeugungsbildung auf die überwiegende Wahrscheinlichkeit festgelegt. Ohne bußgeldrechtliche Auswirkungen bleibt der im Hinblick auf die effektive Durchsetzung der VO (EU) Nr. 2022/1925 (Digital Markets Act) eingefügte neue § 32g GWB. Verstöße gegen Anordnungen des BKartA gem. § 32f GWB werden in § 81 Abs. 2 GWB als schwerwiegende Kartellordnungswidrigkeiten sanktioniert. Die Zielsetzung der administrativen Vorteilsabschöpfung i.S.v. § 34 GWB erfährt in den Gesetzesmaterialien eine erstaunlich strafrechtsnahe Deutung. Der Beitrag geht zudem den Korrelationen der Norm mit der Vorteilsabschöpfung durch die Geldbuße gem. § 17 Abs. 4, § 30 Abs. 3 OWiG und mit der Möglichkeit einer „reinen Ahndungsgeldbuße“ i.S.v. § 81d Abs. 3 GWB nach.


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