Johannes Zöttl, Philipp Werner
Die Binnenmarktverzerrung ist ein zentraler Begriff der Drittstaatensubventions-Verordnung. Sie legt fest, wann die Europäische Kommission einschreiten darf. Seine Auslegung muss im Gesamtsystem der DSVO stimmig sein und hat kartell- und beihilfenrechtliche Grundsätze zu berücksichtigen. Bei Unternehmenskäufen ist auf den Markt des Zielunternehmens abzustellen. Sofern eine Subvention mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar wäre, wenn sie von einem Mitgliedstaat gewährt würde, verzerrt sie nach der DSVO den Binnenmarkt nicht.
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