Ayuda
Ir al contenido

Dialnet


Staatsverträge und Verwaltungsvereinbarungen im kooperativen Föderalismus

  • Autores: Andreas Engels
  • Localización: ZG : Zeitschrift für Gesetzgebung, ISSN 0179-4051, Vol. 38, Nº. 3, 2023
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • Staatsverträge und Verwaltungsvereinbarungen sind in der Staatspraxis von Bund und Ländern unverzichtbar. Die Akteure im föderalen Bundesstaat greifen vielfach auf die Möglichkeit vertraglichen Handelns zurück, ohne dass eine breitere (Fach-)Öffentlichkeit hiervon Notiz nimmt. Dies muss überraschen, finden Verwaltungsvereinbarungen doch jedenfalls infolge der sog. Föderalismusreform I prominente Erwähnung beispielsweise im Verfassungstext des Art. 104b Abs. 2 Satz 1 GG. Etwas anderes gilt wohl lediglich für den Bereich des Medienrechts, wo staatsvertragliche Vereinbarungen gewissermaßen das Fundament der Rechtsordnung bilden; vergleichbare Bedeutung mit der Folge umfänglicherer Bekanntheit erlangen Staatsverträge wohl allenfalls noch im Glücksspielrecht. Bisweilen rücken derartige Regelungen auch in ein Schlaglicht: Das BVerfG stellte mit Beschluss vom 20.7.2021 fest, dass das Unterlassen des Landes Sachsen-Anhalt, dem Ersten Medienänderungsstaatsvertrag, der eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages zum 1.1.2021 um 86 Cent von 17,50 € auf 18,36 € zum Gegenstand hat, zuzustimmen, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in ihrer Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG in der Ausprägung der funktionsgerechten Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verletzt hat. Keinesfalls ist eine derartige Aufmerksamkeit indes die Regel und zugleich wird der Entscheidung des BVerfG attestiert, verfassungsrechtlich fundamentale Fragen aufzuwerfen – namentlich diejenige, inwiefern eine Selbstbindung für den Abschluss von Staatsverträgen angenommen und ein derartiger Kontrahierungszwangs mit der verfassungsrechtlich garantierten Autonomie und Souveränität der Länder in Einklang gebracht werden kann. Weit überwiegend werden Staatsverträge und vornehmlich Verwaltungsvereinbarungen allerdings geschlossen, ohne dass hiervon abseits der beteiligten Akteure (und aufgrund von Informationspflichten gegebenenfalls der Parlamente) Kenntnis genommen wird.


Fundación Dialnet

Dialnet Plus

  • Más información sobre Dialnet Plus

Opciones de compartir

Opciones de entorno