Die Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit hat ihren Abschlussbericht der Präsidentin des Bundestages am 12.5.2023 übergeben. Der Bericht enthält zahlreiche Empfehlungen, die das Wahl- und Parlamentsrecht des Bundes zum Teil mehr als nur marginal verändern könnten. Der Beitrag unterzieht die Vorschläge der Kommission sowie das zwischenzeitlich vom Gesetzgeber grundlegend geänderte Wahlrecht einer kritischen Würdigung.
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