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MiCAR – Markets in Crypto-Assets Regulation: Ein Überblick über das neue europäische Regelwerk zur Regulierung kryptographischer Werte

  • Autores: Georg Lorenz
  • Localización: ZIP : Zeitschrift für Wirtschaftsrecht, ISSN 0723-9416, Vol. 45, Nº. 2, 2024, págs. 58-67
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • Mit der Schaffung des Bitcoins im Jahr 2009 ist ein bis dato primär unter Informatikern und in der krypto-anarchischen Szene diskutiertes Konzept, kryptographische Werte, im Mainstream der Investmentwelt angekommen. Auch wenn kryptographische Werte im Vergleich zu traditionellen Investmentprodukten mit Blick auf die investierten Volumina noch eine untergeordnete Rolle spielen und einer hohen Volatilität unterliegen – der „Winter“ kommt in der Welt der kryptographischen Werte nicht unbedingt nur einmal im Jahr – so sind sie mittlerweile doch zu einem festen Bestandteil im Spektrum populärer Investmentprodukte geworden. Während einige Jurisdiktionen bis heute eher durch aufsichtsbehördliche Verfügungen („regulation by enforcement“) als durch Gesetzgebung auf diese neuartigen Assets reagieren, hat sich Deutschland bereits relativ früh durch vertiefte Diskussionen sowie Stellungnahmen seitens der Aufsicht und schließlich im Jahr 2020 eine gesetzliche Verankerung von „Kryptowerten“ als Finanzinstrumente sowie die Einführung von Dienstleistungen mit Bezug zu Kryptowerten im Kreditwesengesetz (KWG) hervorgetan. Dadurch wurde die Erlaubnispflicht unter dem KWG hinsichtlich bestimmter Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kryptowerten explizit geregelt. Im Rahmen der europäischen Harmonisierungsbemühungen hat nunmehr ein für die Regulierung kryptographischer Werte bedeutendes Projekt seinen Abschluss gefunden: Als Teil des Pakets zur Digitalisierung des Finanzwesens der Europäischen Union hat das Europäische Parlament am 20.4.2023 die VO (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets Regulation – MiCAR) beschlossen. Die Zustimmung des Europäischen Rates erfolgte am 16.5.2023. Die Verordnung wurde am 9.6.2023 im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht und ist am 29.6.2023 in Kraft getreten. Wesentliche Bestandteile der MiCAR greifen dabei erst ab dem Jahr 2024. Dieser Beitrag zeigt die Grundstrukturen der MiCAR auf und beleuchtet in der Praxis relevante Fragen zur Einordnung kryptographischer Werte in den Kontext der MiCAR.


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