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Resumen de Inkassovergütung als Verzugsschaden bei Erfüllung durch Abtretung an Erfüllungs statt

Dirk Uwer, Friedrich F. Steinert, Susanne Marie Struth

  • Die Entscheidung des OLG Hamburg v. 15.6.2023 – 3 MK 1/21 im Musterfeststellungsverfahren des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) stellt inkassovertragliche Vergütungsvereinbarungen mit Regelung einer Abtretung an Erfüllungs statt grundsätzlich in Frage. Zwar bezweifelt der Senat nicht, dass Kosten für die Beauftragung eines Inkassodienstleisters als Verzugsschaden zu ersetzen sind. Indes liege speziell infolge der Abtretung an Erfüllungs statt eine bloß “fiktive“ Schadensposition in Höhe der Inkassokosten vor, was einem ersatzfähigen Verzugsschaden des Auftraggebers letztlich entgegenstehe.

    Der Beitrag ordnet die vom OLG Hamburg gegen das Vorliegen eines Verzugsschadens vorgebrachten Argumente ein und legt – auch mit Blick auf die zu erwartende Befassung des BGH in der Revisionsinstanz – dar, dass diese nicht überzeugen und die Entscheidung daher keinen Bestand haben kann.


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