Mit Urteil vom 20.4.2023 hat der Bundesgerichtshof (BGH v. 20.4.2023 – I ZR 140/22 , VersR 2023, 992) entschieden, dass ein Transportunternehmer seinem Auftraggeber Schadensersatz in Gestalt der Mehrkosten für einen Flugzeugtransport von Ersatzteilen schuldet, wenn sich abzeichnet, dass der eigentlich geschuldete Schiffstransport der ursprünglichen Teile nicht termingerecht am Zielort eintreffen wird. Der nachfolgende Beitrag stimmt der Entscheidung im Ergebnis zu, schlägt aber einen wesentlich einfacheren und schlüssigeren Weg zu dessen dogmatischer Begründung vor.
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