Walter Bayer, Fritz Philemon Rauch
Beschlussmängel führen nicht nur zur Anfechtbarkeit bzw. Nichtigkeit, sondern können auch Schadensersatzansprüche begründen. Wie sich diese zu den Grundsätzen des Beschlussmängelrechts verhalten, ist bislang oft nur am Rande diskutiert worden. Eine aktuelle BGH-Entscheidung gibt Anlass, sich näher mit der Problematik auseinanderzusetzen.
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