Die Corona-Zeit hat zu einem enormen Digitalisierungsschub, insbesondere auch im juristischen Bereich, speziell dort im gesellschaftsrechtlichen Bereich, geführt. Nach Auslaufen der coronabedingten Spezialgesetzgebung wurden inzwischen für einzelne Rechtsträger dauerhaft virtuelle Versammlungsformen ermöglicht. Eine vertiefte Diskussion zur Frage, inwieweit diese zu Präsenzformen funktionsäquivalent sind und welche Schwachstellen sich ergeben, hat bisher kaum stattgefunden. Der Beitrag analysiert die derzeitige Rechtslage und zeigt vor allem für die Gestaltungspraxis auf, wo neben Vorteilen auch Problembereiche virtueller Formate liegen.
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