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Resumen de Nachhaltige Sanierung im Anwendungsbereich der §§ 15a , b InsO

Gerrit Hölzle

  • Die Fortbestehensprognose ist das zentrale Element der Überschuldungsprüfung und damit zugleich der Prüfung des Bestehens von Insolvenzantragspflichten. Ungeachtet der tatsächlich geringen Zahl von Insolvenzanträgen, die allein wegen des Eintritts der Überschuldung gestellt werden und der damit einhergehend geringen Bedeutung der Überschuldung für die Insolvenzauslösung, nimmt die Prüfung (und Bestätigung) der Fortbestehensprognose in der Beratungspraxis einen breiten Raum ein und bildet regelmäßig den Schwerpunkt der rechtlichen Krisen- und Haftungsberatung. Die gesetzgeberischen Reaktionen auf die Krisen der vergangenen Jahre durch das COVInsAG/SanInsKG und die jüngere, haftungsverschärfende Rechtsprechung des BGH (dazu Bieg/Hölzle, ZIP 2022, 2419 ) haben die Bedeutung der Fortbestehensprognose in der Beratung noch einmal unterstrichen. Obgleich – oder gerade weil – der Gesetzgeber der Fortbestehensprognose in § 19 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 InsO nur einen Halbsatz widmet, haben sich Rechtsprechung und Literatur mit den Anforderungen an die Fortbestehensprognose umfassend, man sollte meinen, erschöpfend befasst. Allerdings gilt dies nur, soweit es um die Frage geht, ob infolge des Fortfalls der Fortbestehensprognose Insolvenzantragspflichten begründet werden. Betrachtet man jedoch die Frage, welche Anforderungen an die Beseitigung des Insolvenzgrundes innerhalb der jeweils anwendbaren Höchstfrist des § 15a InsO zu stellen sind, nachdem die materielle Insolvenzreife einmal eingetreten war, so ist der Befund ernüchternd. Der Gesetzgeber und der BGH erheben in diesem Kontext gleichermaßen dessen ‘nachhaltige’ Beseitigung zum Tatbestandsmerkmal. Wie aber diese Nachhaltigkeit zu definieren und eine Nachhaltigkeitsprognose zu belegen ist, ist wenig geklärt. Dem widmet sich dieser Beitrag.


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