Der Beitrag thematisiert ausgehend von der Entscheidung des BGH in wistra 2022, 518 zur Hinterziehung von Antidumping-Zöllen bei der Einfuhr von Solarmodulen die Frage, ob Antidumpingzölle überhaupt i.S.d. § 370 AO verkürzt werden können, um dann zu hinterfragen, ob im konkreten Fall ein ungerechtfertigter Steuervorteil erlangt wurde, wie es der BGH angenommen hat. Der Verfasser sieht sieht dies als nicht belegt an und plädiert dafür, die Rechtsfrage dem EuGH vorzulegen.
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